Treibhausgas Emissionen

Das Karlsruher Verfassungsgericht hat am 29.4.2021 den Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Im Kern bedeutet das Urteil, dass auf dem Weg zum Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 einschneidende Schritte zur Senkung von Emissionen nicht auf die lange Bank geschoben werden dürfen.

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Anforderungen für Industrieanlagen

Die Bundesregierung beschließt neue Anforderungen für Industrieanlagen:
Das Bundeskabinett hat die überarbeitete technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft verabschiedet.
Dieses Ziel wurde durch das siebte Umweltaktionsprogramm der EU bekräftigt. Die Richtlinie über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 die Emissionen im Vergleich zum Jahr 2005 EU weit gemindert werden.

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