Treibhausgas Emissionen

Das Karlsruher Verfassungsgericht hat am 29.4.2021 den Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Im Kern bedeutet das Urteil, dass auf dem Weg zum Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 einschneidende Schritte zur Senkung von Emissionen nicht auf die lange Bank geschoben werden dürfen.

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