1. Geltungsbereich/ Vertragsabschluss

Die nachstehenden Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von §310 BGB (Nachstehend Vertragspartner genannt). Sie gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen und werden Vertragsbestandteil.

Entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Vertragspartner werden nicht, auch nicht konkludent, anerkannt, es sei denn wir erteilen ausdrücklich schriftlich unsere Zustimmung.

Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Preislisten oder Anzeigen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-/, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.

Angebote sind freibleibend. Bis zum endgültigen Vertragsabschluss behalten wir uns im Hinblick auf Leistung, Leistungszeit und Preise Änderungen vor. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

Von uns oder in unserem Auftrag hergestellte Werkzeuge oder Formen bleiben unser Eigentum, auch wenn unser Vertragspartner anteilig oder die gesamten Kosten für die Herstellung bezahlt hat.

Wir behalten uns die Eigentums- und Urheberrechte an den von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und rechnerischen Grundlagen vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrags unverzüglich an uns zurückzugeben.

Sofern unser Vertragspartner Aufträge auf elektronischem Wege erteilt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Vertragspartner auf Verlangen nebst den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt.

2. Preise

Maßgeblich sind die am Tage der Bestellung gültigen Preise in Euro oder Landeswährung. Sie verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, ab Werk ohne Transport mit Standardverpackung (Einwegpalette) zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

Einlagerungskosten, die uns infolge eines Annahmeverzugs unseres Vertragspartners entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

Bei Aufträgen, deren Durchführung einen Zeitraum von 4 Monaten übersteigt, behalten wir uns eine Anpassung des Preises an veränderte Umstände vor. Auf Wunsch unseres Vertragspartners nach unserer Auftragsbestätigung durchgeführte Änderungen – insbesondere bei Sonderanfertigungen – berechnen wir gesondert nach unseren Kostensätzen.

3. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit aller Zahlungen kommt es bei Überweisungen auf die Gutschrift des Zahlungsbetrages auf unserem Konto, bei Bezahlung durch andere Zahlungsmittel auf den Eingang dieser in unserem Hause an.

4. Ausführungen der Lieferung und Gefahrübergang

Die Gefahr geht – sobald die Ware unser Werk oder das Werk, von dem es von uns bestimmungsgemäß an den Käufer ausgeliefert wird verlassen hat – auf den Vertragspartner über. Der Versand erfolgt unfrei ab Werk gegen Berechnung der Auslagen.

Bei Lieferung ins Ausland gelten die INCOTERMS EXW („Ex Work“) soweit im Angebot nicht abweichend beschrieben als vereinbart.

5. Lieferfristen

Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als Vertragsfristen bestätigt sind.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen u. a. – auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung, die mindestens 2 Wochen beträgt, berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten unseres Vertragspartners voraus. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber unserem Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche unser Eigentum.

Sofern unsere Ware bearbeitet oder verarbeitet, verbunden oder vermischt wird, tritt unser Vertragspartner bereits jetzt die Eigentums- und Miteigentumsrechte hieran an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

Unser Vertragspartner ist berechtigt, über den Liefergegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich des Liefergegenstandes bestehenden Forderungen tritt unser Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Unser Vertragspartner ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretene Forderung auf seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Machen wir von unseren Sicherungsrechten selbst Gebrauch, hat der Vertragspartner Name und Anschrift des Dritten zu benennen und alle zur Geltendmachung der Rechte erforderlichen Mitteilungen zu machen.

Übersteigt der Wert der Sicherheit unsere gesamte Forderung um mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Vertragspartners zur Rückübertragung verpflichtet.

7. Untersuchung / Rügepflicht

Unser Vertragspartner hat offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen trägt unser Vertragspartner. Dies gilt nicht, sofern Arglist vorliegen würde.

Transportschäden sind unter Hinzuziehung des mit der Lieferung beauftragten Spediteurs unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

8. Gewährleistung

Sofern unsere Leistung mangelhaft ist, haben wir das Recht zur Nacherfüllung.

Steht unserem Vertragspartner im Einzelfall das Recht des Rücktritts zu und wird dieses Recht ausgeübt, steht unserem Vertragspartner daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Wählt unser Vertragspartner im Einzelfall Schadenersatz, verbleibt der Vertragsgegenstand beim Vertragspartner, wenn ihm dies zumutbar ist.

Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Vergütung und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt selbstverständlich nicht für Fälle in denen Arglist vorliegen würde.

Als Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes gilt grundsätzlich nur die Beschreibung des Vertragsgegenstandes des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Eine Gewährleistung wird von uns abgelehnt, wenn ein Mangel am Vertragsgegenstand oder ein Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entsteht, dass

–           der Vertragspartner den Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung oder innerhalb der in Ziff. 7. Genannten Untersuchungs-/Rügepflicht angezeigt hat, oder

–           der Vertragspartner trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat, oder

–           der Vertragsgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht ist, oder

–           der Vertragsgegenstand zuvor in einem Betrieb unsachgemäß Instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist, oder

–           im Vertragsgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat, oder

–           der Vertragsgegenstand oder Teile davon in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden sind, oder

–           der Vertragspartner die Vorschrift über die Behandlung, Wartung oder Pflege des   Vertragsgegenstandes nicht befolgt hat.

9. Haftungsbeschränkungen

Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeit, soweit eine unwesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Dies gilt auch entsprechend bei einer Pflichtverletzung durch einen von uns beauftragten Drittunternehmer.

Ansprüche des Vertragspartners aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben, für den Fall, dass durch uns arglistig Mängel verschwiegen worden wären, hiervon unberührt.

Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Sofern die von uns zu erbringenden Leistungen auf Vorgaben des Vertragspartners (Pflichtenhefte, Skizzen, Zeichnungen u. ä.) beruhen, haftet unser Vertragspartner für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Vorgaben. Sofern Material ganz oder teilweise von unserem Vertragspartner gestellt wird, hat unser Vertragspartner für die Mangelfreiheit und Geeignetheit des Materials für die durchzuführende Maßnahme einzustehen. Bei erkennbaren Mängeln sind von uns aber entsprechende Bedenken anzumelden und die Mängel aufzuzeigen.

Kommt es nach ordnungsgemäßer Auslieferung der bestellten Ware zu Veränderungen am Produkt, auf die wir keinen Einfluss haben (Beschädigung, Korrosion, Verschmutzung u. ä.) übernehmen wir für hieraus entstehende Nachteile und Verschlechterungen keine Haftung.

10. Weitergabe von Informationen und Gegenständen

Unser Vertragspartner wird alle nicht offenkundigen Informationen, insbesondere Zeichnungen, Schablonen, Modelle, Werkzeuge, Unterlagen, Software sowie sonstige Datenträger, die wir unserem Vertragspartner zur Verfügung stellen, vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben oder vervielfältigen, sofern dies zur Durchführung der vertraglichen Leistung nicht erforderlich ist. Unser Vertragspartner wird die von ihm eingesetzten Personen oder weitere Vertragspartner dementsprechend zur Geheimhaltung verpflichten.

Unser Vertragspartner darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns mit seiner Geschäftsverbindung werben.

Vertragsgegenstände, die nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen von uns angefertigt sind, dürfen Dritten weder angeboten noch bemustert noch geliefert werden, es sei denn, wir haben hierzu ausdrücklich vorab schriftlich die Zustimmung erteilt.

11. Vorzeitige Beendigung

Wird das Vertragsverhältnis aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, vorzeitig beendet, sind wir berechtigt, als Schadenersatz eine Pauschale in Höhe von 5% des Bruttoauftragswertes zu berechnen.

Unbeschadet hiervon bleibt das Recht, im konkreten Fall einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Ebenso ist es dem Vertragspartner ausdrücklich gestattet, im konkreten Fall nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist.

12. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, wenn die Gegenforderung nicht bestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

Zurückbehaltungsrechte kann der Vertragspartner nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

13. Abtretungsverbot

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung und den hieraus resultierenden vertraglichen Verpflichtungen ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.

14. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewünschten Zweck am nächsten kommt.

Für alle Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Vertragssprache für die Durchführung und Abwicklung dieses Vertrages ist deutsch. Erfüllungsort ist Lindau/Bodensee.

Als Gerichtsstand wird im kaufmännischen Geschäftsverkehr Kempten/Allgäu vereinbart. Stand 01.10.2020